Als Traditionsunternehmen leben wir Feuerwerk. Tag für Tag. Dabei begegnen uns in der öffentlichen Diskussion naturgemäß immer wieder naheliegende Themen und Fragen. Welche Positionen und Haltungen WECO vertritt? Wofür wir uns gern stark machen? – im Folgenden finden Sie wichtige Fragen und Antworten:
Feuerwerk und CO2 (Kohlendioxid)
Die Erderwärmung und der Klimawandel sind mit Recht das vielleicht wichtigste Thema unserer Zeit. Die weltweiten, europäischen und deutschen Klimaziele zielen grundsätzlich auf die Verringerung des CO2-Fußabdrucks ab. Als Unternehmen der pyrotechnischen Branche können wir den eingeschlagenen Kurs nur begrüßen und tun unser Möglichstes, unseren Beitrag zu leisten. Dabei folgen wir einem umfassenden Ansatz mit ganzheitlichem Anspruch: Lieferketten, Produktion, Energieverbrauch, Logistik, Verpackung und Produktqualität sind hier nur einige von vielen Facetten.
Gleichzeitig beobachten wir aber noch immer ein weitreichendes Wissensdefizit, wenn es um das Thema CO2-Emission durch (Groß-)Feuerwerk geht. Als Maßnahmen zur Begrenzung des für die Klimaerwärmung relevanten CO2-Ausstoßes führen Kommunen zuweilen den Verzicht auf Großfeuerwerke an. Sie berufen sich dabei auch auf Zahlen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Feinstaubzahlen des Umweltbundesamts. Dazu möchten wir zwei Punkte festhalten: 1. Feinstaub ist nicht klimarelevant. 2. Die CO2-Emissionen durch Feuerwerk sind nur von äußerst geringer Bedeutung.
Dass der CO2-Anteil im Feuerwerk minimal ausfällt, bestätigt auch das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft ‚zum Schneiden‘ ist“. Darin heißt es unter anderem: „Kohlendioxid (CO2)-Emissionen aus Feuerwerkskörpern sind nach Schätzungen des Umweltbundesamtes von geringer Bedeutung.“ Der Anteil der durch Feuerwerk entstehenden CO2-Emissionen an den jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland beträgt lediglich ein Millionstel. Großfeuerwerke eingeschlossen.
Nur ein Beispiel: Bei einem üblichen Großfeuerwerk mit einer Nettoexplosiv-Masse (NEM) von 100 Kilogramm werden 15,6 Kilogramm klimarelevantes CO2 freigesetzt. Bei der Verbrennung von Diesel entstehen 2,65 Kilogramm CO2 pro Liter Kraftstoff. Somit wird durch das Feuerwerk im Vergleich genau so viel CO2 freigesetzt wie bei der Verbrennung von knapp sechs Litern Diesel.
Die durch unseren Branchenverband VPI errechnete Emission (pro Jahr) von CO2 durch Feuerwerk liegt bei 2.373 Tonnen. Der dabei aus sogenannten fossilen Quellen (wie z. B. Gas, Kohle und Erdöl) stammende Anteil an CO2, beträgt lediglich 805 Tonnen. Gerechnet auf die Gesamtemission von CO2 in Deutschland in Höhe von 805.000.000 t ergibt sich ein Anteil von 0,0003 Prozent bzw. 0,0001 Prozent aus fossilen Quellen. Weiterführende Information finden Sie auch unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Feuerwerk und Feinstaub
Seit dem Jahreswechsel 2018/2019 liest man immer wieder einmal, dass durch Feuerwerk jährlich angeblich rund 16 Prozent des im Straßenverkehr erzeugten Feinstaubs PM10 freigesetzt werden würden. Von 4.500 Tonnen Feinstaub PM10 sprach bisher das Umweltbundesamt (UBA), von gar 5.000 Tonnen die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Tatsache ist, dass beide Berechnungen auf demselben Modell beruhten. Und dieses wiederum auf groben Schätzwerten. Der tatsächliche Feinstaubausstoß bei Feuerwerk wurde in einer vom Branchenverband VPI beauftragten Studie ermittelt und mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgeglichen. Das UBA hält die Messwerte für valide und bestätigte sie bereits mehrfach. Zum Jahreswechsel 2019/2020 entstanden so nicht 4.200 t Feinstaub, sondern lediglich ein Drittel davon, also nur 1.477 t. Hinzu kommt: Anders als beispielsweise bei Verbrennungsmotoren ist der Feinstaub aus Feuerwerkskörpern aufgrund seiner Eigenschaften wesentlich unbedenklicher für die Umwelt.
Kondensate bzw. Verbrennungsrückstände, die durch das Abbrennen von Feuerwerken entstehen, haben grundlegend andere Eigenschaften als die aus beispielsweise Verbrennungsmotoren. Es handelt sich dabei zumeist um lösliche, anorganische Salze. Hieraus ergibt sich eine gewisse Affinität zu Feuchtigkeit („Hygroskopie“), was dazu führt, dass sich der verursachte Feinstaub sehr schnell bindet. Partikel aus Feuerwerk sind wasserlöslich bzw. wasseranziehend und verschwinden daher sehr schnell nach der Immission wieder aus der Luft. Weiterführende Information finden Sie auch unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Inhaltsstoffe von Feuerwerkskörpern
Die Vorwürfe, dass Feuerwerkskörper giftige Inhaltsstoffe wie Arsen oder Blei enthalten, sind so alt wie falsch. Spätestens seit den 90er Jahren unternehmen die gesamte Branche und der Gesetzgeber viele gemeinsame Anstrengungen, giftige oder umweltschädliche Stoffe Hersteller übergreifend aus dem Feuerwerk zu verbannen. Weder Blei noch Arsen sind in Feuerwerkskörpern erlaubt – und dies seit mehr als zwei Jahrzehnten.
Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat für die deutsche Feuerwerksbranche im Allgemeinen und WECO im Besonderen höchste Priorität: Daher arbeiten wir seit Jahrzehnten daran, dass keine giftigen oder umweltschädlichen Stoffe in Feuerwerkskörpern vorkommen. Seit Langem sind Stoffe wie Quecksilber, Blei und Bleiverbindungen sowie Arsen und Arsenverbindungen nicht in zugelassenen Feuerwerkskörpern erlaubt. Dies ergibt sich aus der DIN EN 15947-Teil 5, in der Stoffe aufgelistet sind, die nicht in zugelassenen Feuerwerkskörpern verwandt werden dürfen. Hierzulande hält sich die Branche bei der Herstellung strikt an diese Auflagen.
Geregelt werden Verbote von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene. Hierzu gibt es sowohl geltende EU- und Bundes-Verordnungen als auch eigene DIN-Normen.
Die europäische Chemikalienverordnung sieht dabei vor, dass die Hersteller von Feuerwerk ihre Produkte gemäß der sogenannten REACH-Liste, also ohne besonders umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe, herstellen. Alle in Feuerwerk vorhandenen Stoffe werden dabei ordnungsgemäß in der Datenbank der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) registriert.
Relevant ist auch die Normenreihe DIN EN 15947:2015, die gleichfalls über REACH hinausgehende Stoffe in Feuerwerkskörpern ausschließt. Dazu gehört u. a. auch weißer Phosphor.
Im Zeichen der Umweltverträglichkeit hat WECO die Chance genutzt, weitestgehend auf Plastikanteile in den eigenen Feuerwerksprodukten zu verzichten und auch die Verpackung von Plastik auf Pappe umzustellen. Schon zuvor bestanden Feuerwerkskörper zu mindestens 90 Prozent aus Altpapier oder Holz. Gerade Batterie- und Verbundartikel, die mehr als 50 Prozent des Silvester-Umsatzes ausmachen, bestanden schon vor der Neuausrichtung nur aus Altpapier. Feuerwerksbatterien sind bereits seit 2013 kunststoff- und schadstofffrei. Genutzt wird hier beispielsweise das Material Pyromould®, also eine Mischung aus Pflanzenfasern, natürlicher Stärke und Calciumcarbonat. Weiterführende Information finden Sie auch unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Produktion und Transparenz
Für WECO gilt: Bei der Herstellung von Feuerwerksartikeln stehen Sicherheit und Umwelt immer an erster Stelle. WECO und die Hersteller, die im Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) organisiert sind, sorgen als Feuerwerksexperten mit europaweit zugelassenen Rezepturen für bedenkenlos genießbare Farb- und Knalleffekte. Dabei ist die transparente Aufklärung zu Produkten und Herstellungsprozessen selbstverständlich.
WECO hält sich bei der Produktion der Feuerwerksprodukte streng an die Vorgaben der Europäischen Pyrotechnikrichtlinie und deren nationale Umsetzung.
Es werden ausschließlich zugelassene Chemikalien verwendet. Feuerwerk ist hochqualitative Arbeit. Erst wenn das Produkt sicher ist, gelangt es auf den Markt und zum Endverbraucher. Alle Produkte durchlaufen mehrere Qualitätssicherungsmaßnahmen. Alle Artikel sind nach strengen Regularien geprüft, zugelassen, legal und sicher. Der Transparenzanspruch geht über gesetzliche Vorgaben hinaus. Die Mitglieder des VPI informieren beispielsweise im Rahmen eines eigenen VPI-Registers freiwillig über alle zugelassenen Feuerwerkskörper und pyrotechnischen Gegenstände. Zudem sind alle Produkte der Mitgliedsunternehmen mit Registriernummern und CE-Zeichen gekennzeichnet und werden ausschließlich gemäß den Voraussetzungen der Kategorisierung (Alters- und Zeitfreigabe sowie Grad der Gefährdung) nach SprengG vertrieben.
Weiterführende Information finden Sie auch unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Innovation und Forschung
Nachhaltig leiser, nachhaltig weniger Plastik: WECO baut auf umweltfreundliche Innovationen.
Als Mitgliedsunternehmen des Branchenverbandes VPI sucht WECO seit vielen Jahren nach alternativen Möglichkeiten, um Müll zu reduzieren, den Plastik- und Kunststoffanteil in Feuerwerkskörpern zu verringern und auf Wunsch auch lautstärkereduziertes Feuerwerk anbieten zu können. Mit Erfolg. Dank Innovationsgeist und zahlreicher technischer Veränderungen im Maschinenpark und der Produktion in Eitorf. Silvester 2023 wird die WECO-Produktwelt umweltfreundlicher denn je. WECO lebt den Nachhaltigkeits-Gedanken im gesamten Sortiment und verzichtet beispielsweise gezielt auf Plastik in Produkten und Verpackungen.
Schon seit Jahren gibt es Feuerwerksprodukte, deren Materialien zu 100 Prozent wiederverwertbar sind. Diese Artikel bestehen nur aus Pflanzenfasern und natürlicher Stärke.
Waren unsere Entwickler bisher durch Sicherheits-Vorgaben mit Blick auf Plastikbestandteile wie beispielsweise Zündschnurabdeckungen oder Raketenspitzkappen gebunden – so gibt es seit 2022 dank konstruktiver Forschung alternativ zugelassene Optionen. Bei nachgewiesen gleichbleibender Sicherheit werden bisherige Plastik-Elemente ab sofort durch Ersatzstoffe wie Pflanzenfasern ersetzt.
Auch mit Blick auf die Tierwelt hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan. Hier bieten wir u.a. geräuschreduziertes Feuerwerk an und setzen auf „optische Knalleffekte“, deren Effektstärke besonders im visuellen Genuss liegt .
Weiterführende Information finden Sie unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Illegales Feuerwerk
Im Ausland legal, in Deutschland nicht. Und das in vielen Fällen durchaus mit Recht.
Viele Feuerwerkskörper, insbesondere aus den osteuropäischen Nachbarstaaten, sind deutlich schädlicher und auch gefährlicher. Sie werden auf Grundlage anderer und auch lockerer nationaler Bestimmungen produziert. Teilweise mit fatalen Folgen.
In Deutschland verbotene Feuerwerkskörper, die eventuell sogar legal im Ausland erworben und nach Deutschland eingeführt wurden, sind im Wesentlichen für die zu Silvester verursachten Verletzungen verantwortlich. Dies liegt zum einen an den deutlich gefährlicheren Inhaltsstoffen und ggf. sogar an der teils unzulänglichen Verarbeitung. Illegales Feuerwerk ist gefährlicher, lauter und schmutziger. Aus all diesen Gründen positioniert sich WECO (im Schulterschluss mit den Mitgliedern des Branchenverbandes VPI) klar gegen illegales Feuerwerk.
WECO kann nur an die Behörden appellieren, die Kontrollen bei der Einfuhr zu verstärken.
Auf der anderen Seite gilt: Die hierzulande zugelassenen und vertriebenen Produkte entsprechen höchsten Standards und enthalten keine unzulässigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffe. Gemeinsam mit dem VPI hat WECO den „Arbeitskreis gegen illegales Feuerwerk“ (AGIF) ins Leben gerufen, um die zuständigen Behörden beim Kampf gegen illegale Produkte zu unterstützen.
Weiterführende Information finden Sie unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Lärm-Emissionen und alternative Konzepte
Feuerwerk knallt – und das aus gutem Grund. Wir verabschieden damit traditionell das alte Jahr und gehen (möglichst) motiviert ins Neue. Wir feiern gern und lautstark. Denn mit Feuerwerk werden traditionell „böse Geister“ vertrieben und gute Vorsätze gefasst. Die Feuerwerks-Tradition ist viele Jahrhunderte alt. Die Silvestertradition in Deutschland beruht dabei auch auf dem Recht jedes Einzelnen, es einmal im Jahr „richtig krachen“ zu lassen. Gleichwohl sind auch hier klare Grenzen gesetzt.
Die Lautstärke von Feuerwerkskörpern ist gesetzlich geregelt. WECO hält sich bei den Lautstärkeeffekten an die EU-weite Pyrotechnikrichtlinie, die auch im Sprengstoffgesetz festgeschrieben ist. Auch hier sind es oft die illegalen „Kracher“, die weit über dem erlaubten Grenzwert liegen und im wahrsten Sinne ohrenbetäubend sein können.
Alle Feuerwerksartikel der Kategorie F2 liegen daher im Normbereich der Grenzwerte von 120 dB (A, Imp.) in acht Metern Entfernung. Die meisten Feuerwerksartikel liegen sogar weit unter diesem Wert.
Als europäischer Marktführer und Mitglied des VPI arbeitet WECO kontinuierlich an der Entwicklung neuer und an der Verbesserung bestehender Produkte. Stets mit dem Ziel, gute Lösungen zu finden. So haben wir unser Sortiment um zahlreiche geräuschreduzierte Produkte erweitert.
Blickpunkt Müllaufkommen
Nicht nur an Silvester entsteht Müll – aber eben auch dann. Das führt alle Jahre wieder zu Diskussionen, ob das Müllaufkommen zu Silvestern nicht vermieden werden könnte.
Gern fokussiert man auch auf Reste des Feuerwerks, die teilweise nicht von Nutzern entsorgt werden. Als WECO können wir hier nur um Augenmaß und Eigenverantwortung bitten. Der Feuerwerksmüll macht einen vergleichsweise kleinen Anteil des gesamten Abfalls aus. Es sind liegengebliebene Flaschen, Verpackungen, Dosen oder Papierreste, die den deutlich größeren Anteil am Müll haben. Wir können nur alle Nutzer bitten, den „Rest vom Fest“ nach Möglichkeit selbst zu entsorgen.
Weiterführende Information finden Sie unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Feuerwerksverbote in Innenstädten?
Für WECO ist klar: Generelle Feuerwerksverbote in Innenstädten sind nicht sinnvoll, bestrafen die falschen Personenkreise und entbehren zudem jeglicher rechtlichen Grundlage. Schon heute gibt es in Deutschland für das Abbrennen von Feuerwerk klare und sinnvolle Einschränkungen. Sie werden durch das geltende Sprengstoffgesetz geregelt, zum Wohle und Schutz von Mensch und Umwelt.
Generelle innerstädtische Feuerwerksverbote sind aufgrund der gültigen Rechtsgrundlage nicht möglich. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) hat die Möglichkeiten kommunaler Verbote prüfen lassen. Weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch die Landesimmissionsschutzgesetze oder die allgemeinen Polizeigesetze der Länder eröffnen Raum dafür, flächendeckende Beschränkungen oder Verbote zu erlassen.
Ein generelles Verbot zu erwirken, weil die Gefahr bestehen könnte, dass Chaoten Feuerwerksprodukte missbrauchen, wäre unverhältnismäßig, denn der viel größerer Teil der Feuerwerksnutzer feiert sicher und friedlich Silvester. Zudem existieren bereits heute innerstädtische Verbote auf Grundlage des Sprengstoffgesetzes. So darf beispielsweise nicht vor Krankenhäusern, Kirchen oder Gebäuden mit Reetdachkonstruktion gezündet werden.
Weiterführende Information finden Sie auch unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Vom richtigen Umgang mit Feuerwerk
Seit Jahrhunderten erfreuen sich die Menschen auf der ganzen Welt am Feuerwerk. In den vergangenen Jahren häufen sich jedoch hierzulande die Berichte über die Zweckentfremdung pyrotechnischer Produkte durch einige Chaoten. Den unsachgemäßen Umgang oder die Verwendung von Pyrotechnik gegen Menschen lehnt WECO selbstverständlich ab und stellt gleichzeitig klar:
Nicht die Feuerwerkskörper sind das Problem, sondern Knallköpfe, die sie missbrauchen.
Feuerwerk ist kein Kinderspiel, sondern darf nur umsichtig, rücksichtsvoll und verantwortungsvoll zum Einsatz kommen. Oberstes Gebot bei der Verwendung von Feuerwerk ist, sich selbst und andere nicht zu gefährden. Vernunft und bedachtes Handeln sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Der Einsatz von Feuerwerkskörpern, beispielsweise gegen Einsatzkräfte oder andere Menschengruppen, wird von WECO genau wie von der gesamten Branche aufs Schärfste verurteilt.
Sicherheit und Feuerwerk
Sicherheit ist für WECO oberstes Gebot. Das fängt schon beim Kauf von Feuerwerk an. Feuerwerkskörper sind je nach Beschaffenheit oder Verwendungszweck in Kategorien eingeteilt:
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres nur an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen der Artikel ist ganzjährig erlaubt.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind grundsätzlich nur vom 29. bis 31. Dezember eines Jahres frei erhältlich. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, so dürfen schon ab dem 28. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erworben werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und den 1. Januar. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der Gemeinde zu beantragen ist.
Darüber, auf welche Kennzeichnungen beim Kauf sicheren Feuerwerks zu achten ist, informiert der VPI auf seiner Website. Hier finden Feuerwerksnutzer Sicherheitstipps, Anleitungen und weitere wichtige Informationen rund um den sicheren Gebrauch von Feuerwerk.
Weiterführende Information finden Sie unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Kalte Pyrotechnik
Für WECO ist klar „Kalte Pyrotechnik“ ist auch keine Lösung. Warum? Das erläutern wir Ihnen gern.
In der Saison 2017/2018 kamen durch den Gebrauch von pyrotechnischem Material in den ersten drei Fußball-Bundesligen insgesamt 53 Personen (von 21 Millionen Zuschauern) zu Schaden. Zwar ist die Pyrotechnik in Stadien sicher nicht der Hauptgrund für Verletzungen von Einsatzkräften, Fans und Ordnern. Dennoch besteht aber durch den laienhaften Einsatz von Bengalos und anderweitig dort eingesetzter Pyrotechnik ein Verletzungsrisiko. Auch bei „Kalter Pyrotechnik“ sind noch Flammentemperaturen zwischen 200° C bis 500° C möglich – was bei deren Verwendung in Stadien mit einer hohen Verletzungs-Wahrscheinlichkeit einhergehen kann.
WECO und Branchenverband VPI sehen daher die Anwendung von Kalter Pyrotechnik in Stadien kritisch.
Ein zentrales, professionelles Feuerwerk zu Beginn eines Fußballspiels wäre dagegen zu begrüßen. Für kontrollierte pyrotechnische Einlagen könnten zudem spezielle Sicherheitsbereiche abseits der Tribünen geschaffen werden, um die notwendige Sicherheit zu garantieren. Der Einsatz der Pyrotechnik auf diese Weise ist bereits staatlich geregelt und unterliegt den gleichen Regularien wie beispielsweise bei Großveranstaltungen. Sicherheit ist hier ein wesentlicher Aspekt.
Weiterführende Information finden Sie unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)
Tradition und Kultur
Für die meisten Deutschen gehört Feuerwerk zu Silvester einfach dazu. Feuerwerk ist eine fröhliche Tradition, der wir uns mit Leidenschaft für die Menschen verschreiben. Mit der Familie vor der Haustür zu feiern, oder eben im Rahmen von Großveranstaltungen mit vielen Menschen das Neujahr zu zelebrieren ist eine Jahrhunderte alte Tradition.
Feuerwerk ist ein Kulturgut, das Menschen weltweit verbindet. So feiern unter anderem die Menschen in Frankreich, England oder Malta zu ihren nationalen Feiertagen auch privat mit Feuerwerk. Feuerwerk ist ein Ereignis, das verbindet, das kulturelle Grenzen überwindet und ein Gemeinschaftsgefühl schafft. Das sieht man jährlich weltweit.
Weiterführende Information finden Sie unter Verbandspositionen – vpi (feuerwerk-vpi.de)